AG Dieburg: Laufende eBay-Angebote können nicht nachträglich abgeändert werden
Wer ein Angebot bei eBay einstellt, kann seine Verkaufsbedingungen nicht ohne weiteres ändern, sondern muss zu seinen ursprünglichen Konditionen liefern. So entschied aktuell das AG Dieburg. Aber auch der Höchstbietende kann sich nicht so einfach von dem Kauf wieder lösen.