BGH: Händler haften für fehlende Hersteller-Kennzeichnung

Fehlen auf einem Verbraucherprodukt Name und Anschrift des Herstellers, darf ein Händler die Ware nicht vertreiben. Daher muss der Händler vorher auch seine Waren auf diese Angaben hin prüfen. Versäumt er dies und vertreibt die Produkte dennoch, handelt er wettbewerbswidrig und haftet auf Unterlassung. Dies hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 12.01.2017).

2017-11-29T17:39:46+02:0030. März 2017|Kategorien: Aktuelles, Urteile|Tags: , , , |

Was Online-Händler beachten sollten, wenn sie den Begriff „Black Friday“ verwenden

Am 25.November 2016 ist es wieder soweit: Der Black Friday, der traditionell den Auftakt zum Weihnachtsgeschäft bildet, steht kurz bevor. In seinem Ursprungsland, den USA, locken enorme Rabatte die Kunden in die Geschäfte. Hierzulande findet der „Black Friday“ fast ausschließlich im Online-Handel statt. Was Online-Händler zu beachten haben, wenn sie sich an Rabattaktionen zum „Black Friday“ beteiligen und dabei den Begriff „Black Friday“ verwenden wollen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

2017-12-12T15:41:12+02:0014. November 2016|Kategorien: Aktuelle Abmahngefahr, Aktuelles|Tags: , , , |

LG Bochum: Beauftragter Web-Designer haftet für Urheberrechtsverletzungen beim Einbau von Bildern auf Homepage

Onlineshop-Betreiber, die ihre Webseite erstellen oder erneuern lassen wollen, beauftragen dafür häufig einen Webdesigner. Wenn der Webdesigner die Bilder ohne Nennung des Urhebers auf der Webseite einbindet, muss er dem Kunden Schadensersatz bezahlen, falls der Kunde abgemahnt wird. Das ist nicht außergewöhnlich- interessant ist allerdings, dass der Webdesigner dabei nur in Grenzen haftet, wie das LG Bochum (Urt.v.16.08.2016, Az.: 9 S 17/16) kürzlich entschieden hat.

2017-11-30T16:53:02+02:0014. November 2016|Kategorien: Aktuelles, Urteile|Tags: , , |

Europarechtskonforme Auslegung der Regelung zur Beweislastumkehr-BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 12.10.2016, Az: VIII ZR 103/15), dass ein Händler verpflichtet ist, innerhalb der ersten sechs Monate den Mangel an einem Gebrauchtwagen zu beheben oder den Kaufpreis zurückzubezahlen- selbst wenn nicht klar ist, wer den Mangel zu verantworten hat.

2017-12-12T15:50:27+02:0017. Oktober 2016|Kategorien: Aktuelles, Urteile|Tags: , , |
Nach oben