Vor- und nachvertragliche Informationspflichten
Im Online-Handel sind Unternehmer verpflichtet, ihren Kunden bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Verbraucher soll so in die Lage versetzt werden, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Die gesetzliche Liste ist lang und im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) am 13.6.2014 noch einmal verlängert worden. Die Angaben müssen darüber hinaus doppelt, nämlich vor- und auch nachvertraglich zur Verfügung gestellt werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält riskiert Abmahnungen und zahlt in bestimmten Fällen drauf.
