Die Kaufrecht-Reform 2022
Mit Stichtag zum 01.Januar 2022 wird das deutsche Kaufrecht reformiert. Damit wird die neue EU-Richtlinie 2019/771 in deutsches Recht umgesetzt. Was sich dadurch ändert und wie sich dies auf Onlinehändler auswirkt, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Hier die wichtigsten Änderungen in Kurzform: Erweiterung des Sachmangelbegriffs Der Sachmangel wird geändert und konkretisiert. Wichtigste Änderung: Zukünftig kann eine Sache auch mangelhaft sein, wenn sie zwar die vereinbarte Beschaffenheit hat, aber sich nicht für eine gewöhnliche Verwendung eignet. Erweiterung der Beweislastumkehr Statt wie bisher nur ein halbes Jahr wird nun ein ganzes Jahr lang angenommen, dass ein Sachmangel bereits vor der Übergabe der Sache vorlag. Der Händler ist in diesem Zeitraum daher beweispflichtig, das ein Schaden durch den Käufer verursacht wurde. Gewährleistungsansprüche auch bei Mangelkenntnis Anders als bisher spielt es grundsätzlich keine Rolle, dass ein Verbraucher bei Kauf von Mängeln der Sache wusste, unter normalen Umständen kann er auch dann Mangelansprüche geltend machen. Vereinbarung über abweichende Beschaffenheit Ausnahme zu 3: Der Verbraucher hat in eine abweichende Beschaffenheit (z.B. B-Ware) explizit eingewilligt. Hierfür bestehen deutlich höhere Hürden als bisher. Digitaler Sachmangel Ganz neu: der digitale Sachmangel. Für Geräte mit digitalen Elementen (Smartphone, Smartwatch etc.) gilt nun eine Aktualisierungspflicht [...]