Augen auf beim Spiele-Verkauf: (Online-Händler) aufgepasst beim Verkauf von Computer-Spielen

Der Verkauf jugendgefährdender Medien stellt nicht nur ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar, sondern ist auch wettbewerbswidrig. Die Verantwortung für die Überwachung des eigenen Bestands kann nicht auf den Lieferanten oder Großhändler delegiert werden. Die Folgen eines Verstoßes können dabei richtig teuer werden, da ein Streitwert von 30.000 Euro gerechtfertigt ist, so das OLG Hamburg

Darf verkauft werden: „Italienischer Prosecco“ aus Deutschland

In Deutschland aus italienischem IGT-Wein hergestellter Perlwein darf als „Vino frizzante IGT“ in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in zwei Urteilen vom 23. April 2009 ausgesprochen.

Bezeichnung als „bekömmlicher“ Wein: Nicht zulässig!

Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.

Computer- und Konsolenspiele im Versandhandel: Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes

Konsolen- und Computerspiele im Versandhandel: Die gesetzlichen Bestimmungen innerhalb des Jugendschutzgesetzes Wer innerhalb des Versandhandels Konsolen- und Computerspiele verkauft, hat vorwiegend die Bestimmungen des Jugendschutzes exakt im Auge zu behalten. Vor allem bei dem Verkauf von Konsolen- und Computerspielen, die jugendbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, drohen Stolpersteine. In diesem Beitrag werden zwei aktuelle Entscheidungen zum Anlass genommen, welche generelle Regelungen hinsichtlich der Alterseinstufung bei Konsolen- und Computerspielen und deren Folgen sowie die besonderen Anforderungen für den Versandhandel vorstellen.

LG Bielefeld: Ein Verkauf von Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen ohne Kennzeichnung nach dem EnVKV ist wettbewerbswidrig

Vor kurzem entschied das LG Bielefeld (Beschluss, Az.16 O 112/09), dass es wettbewerbswidrig sei, kennzeichnungspflichtiges Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen über das Internet nach dem § 3 Abs. 1 EnVKV zu verkaufen oder anzubieten, ohne dass diese mit Angaben über den Energieverbrauch und anderen wichtigen Ressourcen und zusätzlichen Angaben gekennzeichnet sind.

OLG Hamm: Für den Ausfall eines Konzerts haftet der Wiederverkäufer von Konzerttickets nicht und darf seinen Gewinn aus dem Ticketverkauf behalten

In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 4 U 69/09 ) urteilte das OLG Hamm darüber, ob jemand, der Konzerttickets wieder verkauft für den Ausfall eines Konzerts haften muss und ob er bei einem Ausfall seinen Gewinn aus der Differenz zwischen Karten- und Verkaufspreis behalten dürfe.

LG Potsdam zum Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Verderblichkeit einer Flasche Cognac des Jahrgangs 1919 und Entfernung der Cellophanverpackung

Das LG Potsdam hat hinsichtlich der Rückgabe eines im Fernabsatz erworbenen Cognacs aus dem Jahre 1919 entschieden, dass es sich hierbei nicht um verderbliche Ware im Sinne des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB handle. Ein Widerrufsrecht könne in diesem Falle zwischen den Parteien nicht ausgeschlossen werden.

LG Darmstadt: Für Wettbewerbsverstöße der Limited haftet Faktischer Director einer Limited

In dem Fall, auf dem die Entscheidung basiert, mahnte ein gewerblicher Anbieter von Modeartikeln den scheinbaren Direktor einer Limited, zu welcher er in einem Wettbewerbsverhältnis stand, wegen unterschiedlicher Wettbewerbsverstöße ab. Die Limited teilte in einem scheinbar vom Direktor unterzeichneten Schreiben dem abmahnenden Mitbewerber mit, dass man schon abgemahnt worden sei und alle Angebot fristgemäß abgeändert habe. Danach erhielt der scheinbare Direktor der Limited eine einstweilige Verfügung, weil er bis dahin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

OLG Hamm zu „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

In dem zugrundeliegenden Fall stritten sich zwei Personalvermittlungen für Pflegekräfte. Die Klägerin wies auf Ihrer Webseite die Formulierung aus: „"Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen."

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