LG Heidelberg: Zulässigkeit von Abweichungen in der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung

Am 13.6.2014 wurde im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) ein neues Muster der Widerrufsbelehrung vom Gesetzgeber vorformuliert. Die Nutzung ist im Vergleich zum alten Mustertext allerdings deutlich komplizierter geworden. Nur in seltenen Fällen können Händler es in der vorgesehenen Form verwenden. Vielfach muss es inhaltlich abgeändert werden. Welche Auswirkungen Abweichungen von der gesetzlichen Vorlage haben, muss erst noch gerichtlich geklärt werden. Für das alte Muster liegt nun eine Entscheidung des LG Heidelberg vor, die vielleicht eine erste Orientierung bietet.

2018-02-28T17:28:53+02:003. Februar 2015|Kategorien: Urteile|

LG Leipzig: eBay-Händler haftet auch für technische Fehler seitens des Plattformbetreibers

Wer als Händler Marktplatz-Plattformen im Internet für den Verkauf seiner Waren nutzt, muss sich an die vom Bertreiber gemachten Vorgaben halten. Auf diese haben die Nutzer nur wenig Einfluss. Dennoch kommt es in letzter Zeit verstärkt zu gerichtlichen Entscheidungen, nach denen die Verkäufer für Umstände, die sie nicht ändern können, in die Haftung genommen werden. So im Herbst letzten Jahres für die Weiterempfehlungsfunktion bei Amazon und eBay und nun für Darstellungsfehler der eBay-Angebotsseiten bei nicht optimierten Browsern.

2018-02-28T17:31:33+02:0026. Januar 2015|Kategorien: Urteile|

LG Essen: Der Hinweis auf den Status „geprüftes eBay-Mitglied“ ist irreführend und deshalb wettbewerbswidrig

Der Online-Handel ist immer stärker umkämpft. Wer auf dem Markt bestehen will, muss sich von der Konkurrenz abgrenzen. Dazu gehört es auch, beim Verbraucher Vertrauen in das eigene Angebot und die Produkte zu schaffen. Bei eBay hatten Verkäufer zu diesem Zweck die Möglichkeit, sich als „geprüftes eBay-Mitglied“ einstufen zu lassen. Wer das entsprechende Siegel aber immer noch in seinem eBay-Shop verwendet, muss aktuell mit Abmahnungen rechnen. Denn die Angabe wurde vom LG Essen in einem aktuellen Urteil als wettbewerbswidrig eingestuft.

2018-02-28T17:32:29+02:0020. Januar 2015|Kategorien: Urteile|

AG Düsseldorf: Bewertungsanfragen per E-Mail sind Werbung

Da Kunden immer mehr Wert auf positive Bewertungen von Artikeln und Händlern durch andere Käufer legen, sehen sich viele Shop-Betreiber gezwungen, Feedback zu ihren Produkten oder sich selbst einzuholen, um sich auf dem Markt zu behaupten. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie man die eigenen Kunden zur Abgabe animieren kann. Vielfach setzen Händler auf E-Mails, die im Anschluss an einen Kauf mit der Bitte um Bewertung versendet werden. Nach Ansicht des AG Düsseldorf sind solche E-Mails allerdings nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig.

2018-02-28T17:33:44+02:0019. Januar 2015|Kategorien: Urteile|

OLG München: Die Angabe der Lieferfrist mit „ca. 2-4 Werktage“ ist rechtlich zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, die spätestens seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Deutschland am 13.6.2014 Juristen wie Online-Händler gleichermaßen beschäftigt hat: Wie muss die gesetzlich erforderliche Angabe der Frist, innerhalb der sich der Verkäufer zur Lieferung der bestellten Artikel verpflichtet, im Webshop angegeben werden?

2018-02-28T17:36:14+02:0012. Januar 2015|Kategorien: Urteile|

OLG Brandenburg: Unterlassungserklärung muss auch bei gegenteiliger Gesetzeslage eingehalten werden

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg könnte weitreichende Folgen für zahlreiche Online-Händler haben. Vor allem im Hinblick auf die neue Rechtslage seit dem 13.6.2014. Denn nach dem Urteil vom 29.4.2014 (AZ: 6 U 10/13) müssen sich Shop-Betreiber auch dann an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung halten, wenn diese nicht dem geltenden Recht entspricht. Sie müssten also gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie keine Vertragsstrafe zahlen wollen.

2018-03-01T17:32:09+02:0015. September 2014|Kategorien: Urteile|

LG Bochum: Welche Kontaktdaten gehören in die Widerrufsbelehrung?

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochums (Urteil vom 6.8.2014, AZ: I-13 O 102/14) sorgt derzeit nicht nur unter den Shop-Betreibern, sondern auch unter den Juristen für Unsicherheiten. Nach Auffassung der Richter sind Unternehmer seit dem 13.6.2014 verpflichtet, in ihrer Widerrufsbelehrung nicht nur die postalische Anschrift, sondern auch E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Das bemerkenswerte dieses Urteils ist, dass selbst die Kammer, die über den Fall zu entscheiden hatte, feststellt, dass es eine entsprechende gesetzliche Pflicht eigentlich gar nicht gibt.

2018-03-01T17:32:54+02:0015. September 2014|Kategorien: Urteile|
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