KG Berlin: Umfang der Informationspflichten bei Nichtbestehen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts
Mit Urteil vom 27.6.2014 (AZ: 5 U 162/12) hat das Kammergericht (KG) Berlin die inhaltlichen Anforderungen, die an die Widerrufsbelehrung zu stellen sind, näher bestimmt. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wie weit die Informationspflichten von Online-Händlern reichen. Konkret ging es um die Pflicht von Unternehmern, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass ihnen ein Widerrufsrecht nicht zusteht.