Urteil: AG München zum Zeitpunkt des Ausschlusses des Widerrufsrechts
Bei Haustürgeschäften und im Online-Handel steht dem Kunden ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht zu- es sei denn, die Ware wurde nach individuellen Kundenvorstellungen angefertigt. Das Amtsgericht München hatte zu entscheiden, ob das Widerrufsrecht bei der Errichtung eines Glasanbaus, der speziell nach Kundenwünschen angefertigt werden sollte, ausgeschlossen ist.